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Zehn Gründe gegen einen Verfassungsartikel zur so genannten "Kostenwahrheit" im Verkehr
In Ausführung der Parlamentarischen Initiative Bundi aus dem Jahr 1993 hat die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates im Juni 1999 einen Vorentwurf zu einem neuen Verfassungsartikel über die Kostenwahrheit im Verkehr angenommen. Das Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) führt im Auftrag der Kommission das Vernehmlassungsverfahren zu diesem Vorentwurf durch. Die Vernehmlassungsfrist läuft bis zum 20. März 2000.
Der vorgeschlagene Verfassungsartikel über die Kostenwahrheit im Verkehr ist Ausdruck eines unübertroffenen Staatsinterventionismus. Auf der Basis der aktuellen, von notorischer Einseitigkeit geprägten Theorie verlangt er nichts weniger als die uneingeschränkte Anlastung der theoretischen Kosten beim privaten Strassenverkehr, während die ausgewiesenen ungedeckten Kosten des öffentlichen Verkehrs als unantastbare Grössen vom Verursacherprinzip ausgenommen werden sollen. Dieses Papier will diesen und weitere Mängel des beabsichtigten Verfassungsartikels über die Kostenwahrheit im Verkehr aufzeigen.
Übersicht
1. Neue Steuern: Oberstes Ziel des Verfassungsartikels ist die Schaffung neuer Grundlagen für zusätzliche Steuern.
2. Staatliche Lenkung des Verkehrs: Der Bund verschafft sich, den Kantonen und den Gemeinden ein zusätzliches Instrument für weitere Eingriffe in das Verkehrswesen zugunsten des Schienen- und zulasten des motorisierten Strassenverkehrs.
3. Gegen das Verursacherprinzip: Der Verfassungsartikel verletzt das Verursacherprinzip aufs schwerste, wenn der eine Teil, der öffentliche Verkehr, bei der Bezahlung seiner externen Kosten ausgenommen wird.
4. Unzureichende Grundlagen: Die vorliegenden Erkenntnisse über die externen Kosten des Strassenverkehrs basieren auf wissenschaftlich unzureichenden Annahmen der immer gleichen Beraterbüros und sind keine Grundlage für politische Entscheide.
5. Weltfremdes Modell: Das theoretische, weltfremde Modell der externen Kosten aus den 1920er Jahren ist völlig überholt; es wird der Praxis bei weitem nicht gerecht, weil heute die Geschädigten und die Nutzniesser des Verkehrs praktisch identisch sind.
6. Kostenlüge: Der Nutzen des Strassenverkehrs für die Allgemeinheit und die Volkswirtschaft wird in der Schweiz ausgeklammert.
7. Überholtes Katastrophen-Szenario: Die Studien über die vom Verkehr verursachten Kosten unterschlagen die Erkenntnisse, dass sich die vom motorisierten Strassenverkehr ausgestossene Schadstoffmengen dank neuen Motorentechnologien und verbesserten Treibstoffen weiter verringern werden.
8. Untaugliche Lenkungsabgaben: Lenkungsabgaben bewirken keine Verhaltensänderung im Verkehrsbereich und tragen nicht zur Problemlösung bei.
9. Präjudiz für beliebig andere Abgaben: Das ganze menschliche Leben führt zu externen Kosten; eine Sonderbehandlung des Motorfahrzeugverkehrs ist durch nichts gerechtfertigt. Vielmehr würde dadurch ein Präjudiz für jeden anderen Lebensbereich geschaffen.
10. Doppelzahler: Nach dem vorgelegten Modell sollen den Automobilisten/innen unter dem Titel "Verursacherprinzip" die in der Vergangenheit bereits einmal finanzierten Strassenausgaben ein zweites Mal in Rechnung gestellt werden.
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